Um das Jahr 1840 entstanden zum Schutz gegen Feuergefahr allmählich Bürgerbrandwehren, die dem Ortsvorsteher unterstellt waren. Es gab strenge Vorschriften über die Ausrüstung der Wehr. Eine Verordnung sah vor, dass jeder Bürger einen hölzernen Brandeimer besaß, der Namen und Hausnummer der Bürger trug. Jeder Bauer hatte die Pflicht einen Brandeimer, eine Brandleiter und einen Feuerhaken vorzuhalten. Die Brandordnung besagte ferner, dass jeder Bürger bei Ausbruch eines Brandes zum Löschen verpflichtet sei.